Unsere Regeln fürs Grillen & offenes Feuer

 

Grillen ist auf Ihrem Stellplatz / neben Ihrer Mietunterkunft erlaubt mit:

  • Gasgrill immer
  • Elektrogrill bis maximal 1.000 Watt (sonst Leitungsschaden)
  • Holzkohlegrill bis maximal zur Waldbrandstufe 3, mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen (Boden nass, Eimer Wasser daneben, Glut vollständig ablöschen, nie unbeaufsichtigt lassen) bis 4.
  • Kleine Holzkohle-Grills, Grillkohle und Anzünder sind im Miniladen erhältlich.
  • Ab Stufe 5 ist Grillen mit Holzkohle verboten! Hier können Sie die aktuelle Waldbrandstufe einsehen, unser Campingplatz liegt im Forstgebiet Mirow. Rauchentwicklung ist zu vermeiden. Grillkohle darf nur vollständig erkaltet am Folgetag im Restmüll entsorgt werden, nicht im Gelände oder anderswo.

Auf unserem parkähnlichen Campingplatz mit hohem Baumbestand sind offene Feuer grundsätzlich verboten: egal in welcher Größe, zu welchem Zweck und auf welchem Untergrund. Das bedeutet: In Feuerschalen ist es ebenso verboten wie in Grills, in selbst gebauten Sand-Stein-Mulden am Strand, neben dem eigenen Zelt, vor dem Bus, nur zum Kochen, für die Kids. Auch Fackeln sind nicht gestattet.

In allen Fällen gilt ein striktes, nicht diskutierbares NEIN. Nicht, weil wir Spielverderber und Spaßbremsen sind, sondern weil die Sicherheit aller Camper immer vor dem individuellen Spaß einzelner Gäste steht und wir keine Szenen wie im Bild rechts bei uns möchten. Die Regel gilt so strikt, dass sie bei Nichtbeachtung zur sofortigen Abreise, zu einem Platzverbot und ggf. einer Anzeige führt.

Das soll nie passieren. Deshalb: